Preise

gültig ab 01.12.2023

Die meisten Zusatzkrankenversicherungen übernehmen Leistungen zu Gesundheitssteigerung, Heilmittel und Heilverfahren (u.a. Massage)  in der vereinbarten Höhe.
Für Unternehmer:  Der Arbeitgeber hat die Möglichkeit, pro Arbeitnehmer und pro Kalenderjahr 500 Euro zur Gesundheitsförderung an den Arbeitnehmer zu zahlen. Diese Gesundheitsförderung ist nach § 3 Nr. 34 EStG steuerfrei und somit auch in der Sozialversicherung beitragsfrei.


Klassische Massage

Ganzkörper 90 Minuten

135 Euro

Ganzkörper 120 Minuten

180 Euro

Oberkörper       45 Minuten 65 Euro
Kopf + Gesicht    20 Minuten 30 Euro
Arme + Hände 30 Minuten 45 Euro
Beine + Füße 30 Minuten 45 Euro

Aromaölmassage

 Dauer                45 Minuten

65 Euro


Energetische Massage

Dauer                   90 Minuten 135 Euro
  120 Minuten 180 Euro

Honigmassage

Dauer                   20 Minuten  30 Euro

Rückendehnungsmassage nach Breuß

Dauer                   30 Minuten  45 Euro

Fußmassage

Dauer                   45 Minuten 60 Euro

Kosmetische Lymphdrainage

Oberkörper 30 Minuten 45 Euro
Kopf + Gesicht 20 Minuten 30 Euro
Arme + Schulter 20 Minuten 30 Euro
Beine 30 Minuten 45 Euro

Büromassage

Dauer                   20 Minuten  30 Euro

Nur mehrere zusammenhängende Termine buchbar, weitere Informationen auf Anfrage